STEUERGESTALTUNGSBERATUNG
Jeder wirtschaftlichen Aktion folgt mittlerweile ein mehr oder weniger bedeutender steuerlicher Schatten. Die Intensität des Schattens ist für den Steuerpflichtigen aus seiner Sicht infolge der zunehmenden Verästelung des Steuerrechts nicht einzuschätzen. Hierdurch läuft der Steuerpflichtige Gefahr, die Folgen seines Handelns im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen zu unterschätzen.
Wichtig ist die fortlaufende Kommunikation zwischen Berater und Mandant vor der Durchführung bestimmter Maßnahmen des Steuerpflichtigen. Wir fordern unsere Mandanten aus diesem Grund kontinuierlich auf, sich vorherum die steuerlichen Folgen einzelner Maßnahmen zu erkundigen, als die bittere Erfahrung machen zu müssen, den Sachverhalt nicht mehr rückgängig machen zu können.
Nur so lässt sich eine optimale Steuerberatung realisieren, die nicht nur den Mandanten zufriedenstellt, sondern auch dem Berater den Freiraum zum Einsatz aller möglichen Instrumente und „Stellschrauben“ des Steuerrechts bietet.
Einige dieser Beratungsfelder im Bereich der Gestaltungsberatung seien nachfolgend genannt: